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HAUS- UND BADEORDNUNG

FÜR DAS ERLEBNISBAD RONOLULU

27356 Rotenburg (Wümme), Nödenstraße 9, Telefon 04261-67570

Allgemeine Haus- und Badeordnung

I. Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in den Bädern.

2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5. Das Rauchen ist im Hallenbadbereich nicht gestattet. Im Freibad ist das Rauchen im Umkleide- und Sanitärbereich sowie in den Schwimmbecken nicht gestattet.

6. Der Konsum von Alkohol ist nur im unmittelbaren Restaurantbereich gestattet.

7. Behälter aus Glas (Flaschen, Glasbehälter usw.) dürfen im gesamten Bad nicht benutzt werden.

8. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

9. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Geschäftsführung der Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH entgegen.

10. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über Fundgegenstände wird nach den Gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

11. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. Das Filmen und Fotografieren ist im gesamten Bad verboten.

12. Schulen, Schwimmsportvereine und sonstige Gruppen können die Bäder nach vorheriger Vereinbarung in geschlossenen Gruppen nutzen. Die Leitung dieser Gruppe übernimmt die alleinige Aufsicht und Verantwortung über die Gruppe und ist für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung durch die Gruppenmitglieder verantwortlich.

13. Aus sicherheitstechnischen Gründen werden die Einrichtungen ggf. in einigen Teilen kameraüberwacht (unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen). Die Aufzeichnungen werden nur im Verdachtsfall bei Straftaten von der Geschäftsleitung und/oder der Polizei eingesehen.

 

II. Öffnungszeiten und Zutritt

14. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss sind im Kassenbereich einzusehen.

15. Die Geschäftsführung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. ln solchen Fällen wird der Eintrittspreis nicht gemindert.

16. Der Zutritt ist nicht gestattet für:

a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

b) Personen, die Tiere mit sich führen,

c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit oder Hautveränderungen (z.B. Schuppen, Schorf), die sich ablösen und in das Wasser übergehen können, leiden. Im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden.

17. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können; ferner Kinder unter 7 Jahren, Nichtschwimmer, Blinden, Geisteskranke sowie Anfallskranke ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

18. Der Eintritt ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte für die entsprechenden Leistungen erlaubt. Bei Verstoß gilt Nr. 8 dieser Badeordnung.

19. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Entgelte bzw. Kursgebühren werden nicht zurückerstattet. Für verlorene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Dauerzeitkarten. Verlorene Dauerkarten werden gegen eine Gebühr von 5,00 € ersetzt. Missbräuchlich genutzte Eintrittskarten werden ohne Kostenerstattung eingezogen.

20. Bei einer Überschreitung von zeitlich begrenzten Tarifen besteht eine entsprechende Nachzahlungspflicht. In solchen Fällen wird der Eintrittspreis der nächstmöglichen höheren Stufe berechnet.

21. Wenn Teilbereiche oder Einrichtungen nicht genutzt werden können, erfolgt im Kassenbereich ein entsprechender Hinweis. Bei Einschränkungen der Benutzung (z. B. betriebstechnische Störungen, Sanierungen, Revisionsarbeiten, Sportveranstaltungen, Trainingsbetrieb, Kursen, etc.) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes.

 

III. Haftung

22. Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

23. Bei Verlust der Eintrittskarte ist eine Gebühr von 50,00 € zu entrichten.

24. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Dies gilt auch für Wertsachen sowie Bargeld.

25. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Dies gilt auch für die abgestellten Fahrzeuge auf den Einstellplätzen des Bades.

 

IV. Benutzung der Bäder

26. Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen. Den Schlüssel hat er während des Badeaufenthaltes mit sich zu führen. Für in Verlust u.ä. geratene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 15,00 Euro zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel innerhalb von drei Tagen aufgefunden wird.

27. Vor Badebeginn ist eine gründliche Körperreinigung durchzuführen. Die Verwendung von Seife und anderen Badezusätzen ist nur in den Duschräumen gestattet.

28. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen oder Straßenbekleidung betreten. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung, d.h. Badehose, -anzug oder Bikini (Ärmellänge Kurzarm bis zum Ellenbogen, Beinlänge bis zum Knie) gestattet. Aufsichtspersonen, die sich nicht in das Schwimmbecken begeben, alternativ in Sportbekleidung.

29. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Federn ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass:

a) der Sprungbereich frei ist,

b) nur eine Person das Sprungbrett betritt,

c) nur geradeaus gesprungen wird.

d) Die Springer haben unmittelbar nach dem Sprung den Sprungbereich zu verlassen.

Das Unterschwimmen des Sprungbereiches ist untersagt.

30. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in sämtliche Becken ist untersagt. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten und Schwimmringen ist nur nach besonderer Genehmigung durch das Aufsichtspersonal gestattet.

31. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist, ausgenommen beim Erteilen von Schwimmunterricht, nicht gestattet.

32. Die Nutzung von Rutschanlagen ist nur nach Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen, Rutschen und die Nutzung von Spielgeräten und Wasserattraktionen und insbesondere das Tauchen in den Schwimmbecken geschehen auf eigene Gefahr.

33. Bei Gewitter, Starkregen und anderen Unwetterereignissen sind die Außenbecken und ggf. das Freibadgelände sofort zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Eine Erstattung des Eintrittsentgeltes erfolgt nicht.

 

V. Besondere Bestimmungen für das Freibad

34. Bewegungsspiele und Sport sind auch ohne Bälle und Geräte nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen auszuüben.

35. Im Übrigen gelten die Nummern 18 - 20 des Abschnittes III sowie die auf Freibäder zutreffenden Nummern des Abschnittes IV sinngemäß.

 

VI. Benutzung der Sauna

36. Die Sauna- und Wellnessbereiche dienen der Gesundheit, Entspannung und Ruhe

37. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist die Benutzung der Schwimmbecken nur mit Begleitperson gestattet.

38. Der Zutritt in die Saunalandschaft ist nur in Saunakleidung (Bademantel, Handtuch o.ä.) gestattet.

39. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

40. Im Saunabereich dürfen darüber hinaus auch keine Kommunikationsgeräte wie Handys, Tablets oder Laptops benutzt werden. Ebenso ist es untersagt, zu filmen oder zu fotografieren. Die Benutzung von Handys ist lediglich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt (Eingangsbereich im Foyer)

41. Das Ronolulu Spa ist keine klassische FKK-Anlage, sondern versteht sich als Urlaubs- und Tagesresort mit FKK-Bereichen.Außerhalb der Saunen, des Dampfbades, der Duschbereiche und des Außenpools hat der Gast Badeschuhe zu tragen und sich jederzeit mit einem Bademantel oder Badetuch zu bedecken. In den Ruheräumen und im Gastronomiebereich besteht Bademantelpflicht.

42. Jeder Gast hat sich in der Anlage so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch ihn belästigt fühlt. Die Gäste des Ronolulu Spa sind aufgefordert, ihr Verhalten so einzurichten, dass die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit nicht beeinträchtigt werden.

43. In den Saunakabinen werden Aufgüsse grundsätzlich nur durch das Saunapersonal ausgeführt. Eigene Öle oder Aufgussmittel dürfen nicht für Aufgüsse verwendet werden.

44. Die Liege- und Sitzgelegenheiten der Saunakabinen sind nur mit einer ausreichend großen Unterlage (Saunabadetuch) zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Füße. Es ist darauf zu achten, dass kein Schweiß auf das Holz tropft. Bürstenmassagen sind aus hygienischen Gründen untersagt.

45. Sitzunterlagen und Saunahandtücher dürfen auf keinen Fall auf oder in unmittelbare Nähe des Saunaofens abgelegt werden.

 

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

Der Badbetreiber

Stadtwerke Rotenburg (Wümme) GmbH